Mühlheim am Main ist eine Stadt mit rund 28.200 Einwohnern am linken Mainufer im Landkreis Offenbach in Hessen
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
28.902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63165
Vorwahl
06108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
2. Bürgeramt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
3. Ordnungsamt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mühlheim am Main hat eine Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gebiete nördlich der Dietesheimer Straße und südlich der Lämmerspieler Straße beschlossen. Hierbei wird eine Fläche von etwa 2,1 ha nördlich der Dietesheimer Straße von Landbewirtschaftung und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen in Wohnbaufläche umgewidmet, während eine entsprechende Fläche südlich der Lämmerspieler Straße von Wohnbaufläche in Landbewirtschaftung umgewidmet wird. Dies dient der Schließung von innerstädtischen Baulücken und der Arrondierung von Randlagen, um ortsnahe Freiräume zu erhalten und die Nachfrage nach Wohnraum zentrumsnah zu befriedigen.
Zusätzlich gibt es aktuelle Bebauungspläne, die im Geoinformationssystem (BürgerGIS) des Kreises Offenbach eingesehen werden können, mit den neuesten rechtskräftigen Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan L21, der am 1. März 2021 rechtsverbindlich wurde.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.